Abrechnungen von Betriebskosten
Abrechnung von Betriebskosten gemäß der geltenden Gesetzgebung.
Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten
Auf der Grundlage der Abrechnung des jeweiligen Lieferanten von Brennstoffen erfolgt die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der jeweils gültigen Heizkostenverordnung.
- Jahresverbrauch in kWh bzw. m3 für das Objekt
- Jahresverbrauch in Euro für das Objekt
- Berücksichtigung Kaminkehrer und Wartung der Heizungsanlage
- Umlage eventueller Mietzähler
- Zwischenablesungen
- Verbrauchserfassung und Abrechnung
- Prüfung, Erfassung, Veröffentlichung und Abrechnung nach Trinkwasserverordnung
Umlage der Kosten, Kostenaufschlüsselung und Erstellen der Heiz- und Warmwasserkostenrechnung für jede einzelne Einheit.